Resolutionen

Event & Bewegung

Was sind Resolutionen?

Resolutionen sind Willensbekundungen von Kirchentagsteilnehmenden, die per Abstimmungen in thematischen Veranstaltungen oder durch Unterschriften im Markt der Möglichkeiten beschlossen werden. Sie sind wesentliche Mitbestimmungs- und Beteiligungsformen, aber keine Äußerungen des Deutschen Ev. Kirchentages selbst. Digitale Resolutionen sind für Hannover nicht geplant.  

Resolutionen orientieren sich an den Inhalten des Kirchentages und passen zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Veranstaltungen, in die sie eingebracht werden sollen.   

Resolutionen können nur in Veranstaltungen des thematischen Programms mit mindestens 500 Teilnehmenden oder durch mindestens 1.500 Unterschriften auf dem Markt der Möglichkeiten verabschiedet werden. Bei Hauptvorträgen und Hauptpodien können keine Resolutionen zur Abstimmung gestellt werden.  

 

Wie kommen Resolutionen auf den Kirchentag?

Die elektronische Einreichung ist ab 28. Februar 2025 und bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der vorgeschlagenen Veranstaltung möglich.  

Antrag einreichen

Bitte beachten Sie: Berechtigt zur Antragstellung sind ausschließlich Teilnehmende des Kirchentages, also Einzelpersonen oder Gruppen mit gültigem Ticket. 

Was ist zu beachten?

Resolutionen enthalten klare, allgemein verständliche Formulierungen und verzichten auf falsche oder nicht überprüfbare Behauptungen sowie auf Beleidigungen. Sie enthalten konkrete und begründete Forderungen sowie einen oder mehrere konkrete Adressat:innen.

Name, Vorname und Anschrift einer verantwortlichen Person der antragsstellenden Gruppe sind im Resolutionsantrag enthalten. Eine Handynummer für weitere Absprachen ist anzufügen. 

Eine Arbeitsgruppe aus Personen des Präsidiums und der Präsidialversammlung des Deutschen Evangelischen Kirchentages prüft, ob eingereichte Resolutionen den formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen.

Nach Überprüfung der Anträge werden die Resolutionen final einer konkreten Veranstaltung zugeordnet. Die Antragstellenden und die Verantwortlichen der Veranstaltung werden darüber so schnell wie möglich informiert.

Abstimmung der Resolutionen

Auf Podien

Der Resolutionstext wird von den Antragstellenden ohne weitere Kommentare und Ausführungen vorgelesen. Danach wird einer Person aus den Reihen der Teilnehmenden die Möglichkeit zur Gegenrede gegeben. Die Gegenrede darf 2 Minuten nicht überschreiten.   

Verlesung und Gegenrede erfolgen zusammenhängend im Laufe der Veranstaltung. Sie müssen nicht unmittelbar vor der Abstimmung stattfinden.   

Die Abstimmung über den Resolutionsantrag findet innerhalb der letzten Stunde der Veranstaltung statt. Zum Zeitpunkt der Abstimmung müssen mindestens 500 Teilnehmende anwesend sein. Die Feststellung der Zahl der Anwesenden erfolgt durch die Objektleitung. Sind weniger als 500 Teilnehmende anwesend, entfällt die Abstimmung zum Resolutionsantrag.   

Stimmt eine klar erkennbare Mehrheit der Teilnehmenden für die Resolution, so gilt sie als verabschiedet. Stimmt eine klar erkennbare Mehrheit der Teilnehmenden gegen die Resolution, gilt sie als nicht verabschiedet.  

Wenn keine klare Mehrheit erkennbar ist, wird die Abstimmung wiederholt. Enthaltungen gelten nun als Gegenstimmen. Ist wiederum keine Mehrheit für eine Annahme erkennbar, gilt der Resolutionsantrag als abgelehnt.   

Auf dem Markt der Möglichkeiten 

Die Resolutionsanträge werden auf dem Markt der Möglichkeiten durch die Antragstellenden veröffentlicht. Dies geschieht durch Auslage am eigenen Stand oder an kooperierenden Ständen sowie am Stand der Marktleitung. Die Teilnehmenden bestätigen ihre Zustimmung durch Unterschrift. Bei mindestens 1.500 Unterschriften gilt die Resolution als angenommen. Die Unterschriftensammlung endet am Samstag, 3. Mai, 17.00 Uhr.

Ein Mitglied der Marktleitung bestätigt das Abstimmungsresultat und die Annahme einer Resolution mit Datum, Uhrzeit und lesbarer Unterschrift auf einem der Marktleitung zur Verfügung gestellten Formblatt.   

Die Listen zur Unterschrift bekommen die Antragsstellenden bei der Marktleitung. 

Verwendung verabschiedeter Resolutionen

Die Leitung des Kirchentages (Generalsekretär:in und Präsident:in) zertifiziert die Resolution nach dem Kirchentag und gibt sie somit zum Versenden und zur Veröffentlichung durch die Antragstellenden frei. Die Ergebnisse aller Resolutionen werden durch den Kirchentag veröffentlicht.

Kontakt

Tel.: +49 661 96648 - 191
E-Mail: resolutionen(at)kirchentag.de