Start für Resolutionen

Partizipation

Teilnehmende des Kirchentages 2025 in Hannover haben ab sofort die Möglichkeit, Resolutionsanträge einzureichen.

Resolutionen ermöglichen es den Teilnehmenden auf dem Kirchentag, ihre Meinung zu wichtigen Themen auszudrücken und Veränderungen anzustoßen. Sie dienen als Willensbekundungen und bieten eine Form der Mitbestimmung.

Auf dem letzten Kirchentag 2023 in Nürnberg wurden insgesamt sechzehn Resolutionen eingereicht, von denen elf durch die Teilnehmenden positiv unterstützt wurden.
 

So funktioniert es:
 

  • Resolutionsanträge sollten konkrete und begründete Forderungen sowie eine:n oder mehrere konkrete Adressat:innen enthalten.
  • Sie können in thematischen Veranstaltungen mit mindestens 500 Teilnehmenden oder durch mindestens 1.500 Unterschriften auf dem Markt der Möglichkeiten verabschiedet werden.
  • Ihre Resolution sollte sich an den Inhalten des Kirchentages orientieren und zu den Schwerpunkten der jeweiligen Veranstaltung passen.
  • Ihren Antrag reichen Sie auf kirchentag.de/resolutionen ein – dies ist ab sofort und bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der vorgeschlagenen Veranstaltung möglich.
  • Wichtiger Hinweis: Bei Hauptvorträgen und Hauptpodien ist die Abstimmung von Resolutionen nicht möglich.


Kirchentagspräsidentin Anja Siegesmund motiviert dazu, sich mit eigenen Resolutionen einzubringen: „Wir erleben gerade, dass unsere Demokratie keine gottgegebene Selbstverständlichkeit ist. Immer mehr Menschen sind deshalb bereit, sich für ihre Überzeugungen stark zu machen. Mit den Resolutionen bietet der Kirchentag Initiativen und Engagierten die perfekte Plattform, selbst Dialog und Veränderung zu initiieren.“


Weitere Informationen finden Sie auf kirchentag.de/resolutionen. Fragen zum Verfahren beantwortet der Kirchentag gern unter resolutionen(at)kirchentag.de.

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