Bildungs- und Sonderurlaub

Kirchentag 2025

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um Bildungsurlaub, dessen Beantragung und weitere Möglichkeiten für verschiedene Personengruppen, die wir für Sie zusammengetragen haben. Bitte beachten Sie, dass trotz größter Sorgfalt keine Gewähr zur Richtigkeit der Angaben besteht. 

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaub gewährt und ist bezahlter Urlaub. Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (auch als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bezeichnet).

Bildungsurlaub kann nur für eine Veranstaltung beantragt werden, welche als Bildungsveranstaltung durch das entsprechende Bundesland anerkannt wird.

Jedes Bundesland hat eine eigene Gesetzgebung zu diesem Thema. Dort sind ebenfalls die Kriterien festgeschrieben, welche Träger von Veranstaltungen als Träger einer Bildungsveranstaltung anerkannt werden. Ausnahme bilden der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen, in welchen es keine entsprechende Gesetzgebung und damit auch keinen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

Bitte beachten Sie: Bei der Frage, ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann, ist der Arbeitsort entscheidend und nicht der Wohnort.

Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub?

Arbeitnehmer:innen
Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (auch als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bezeichnet).

Auszubildende
Auszubildende haben unter den spezifischen im Gesetz geschriebenen Bedingungen des entsprechenden Bundeslandes Anspruch auf Bildungsurlaub.

Beamt:innen und Richter:innendes Bundes
Beamt:innen und Richter:innen des Bundes haben keine gesetzliche Rechtsgrundlage, welche Bildungsurlaub für Bundesbeamte ermöglicht. Stattdessen kann ein Anspruch aus der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) abgeleitet werden.
Der 39. Deutsche Evangelische Kirchentag Hannover 2025 e.V. wird bei der Bundeszentrale für politische Bildung den „Antrag zur Anerkennung der Förderungswürdigkeit staatspolitischer Bildungsveranstaltungen“ stellen.
Bei erfolgter Anerkennung wird das Dokument auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Beamt:innen und Richter:innen eines Bundeslandes
Beamt:innen und Richter:innen eines Bundeslandes haben möglicherweise keinen Anspruch auf Bildungsurlaub im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu Bildungsurlaub des Bundeslandes. Je nach Bundesland können dann Sondervorschriften zu Sonderurlaub gelten.
Der 39. Deutsche Evangelische Kirchentag Hannover 2025 e.V. wird bei der Bundeszentrale für politische Bildung den „Antrag zur Anerkennung der Förderungswürdigkeit staatspolitischer Bildungsveranstaltungen“ stellen.
Bei erfolgter Anerkennung wird das Dokument auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Kirchliche Mitarbeitende
Für kirchliche Mitarbeitende kann es Überschneidungen zwischen der Gesetzgebung zu Bildungsurlaub (oder Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) des Bundeslandes und der landeskirchlichen Arbeitsrechtsregelung Fort- und Weiterbildung geben. Bitte informieren Sie sich individuell dazu.  

Jugendgruppenleitende
Jugendgruppenleitende können für Maßnahmen der Jugendpflege Sonderurlaub beantragen. Bitte beachten Sie die dafür die geltenden Festlegungen im Gesetz des Bundeslandes.

Schüler:innen
Für Schülerinnen und Schüler fragen wir die Freistellung für den Kirchentag bei den jeweiligen Kultusministerien an. Rückmeldungen werden nach und nach von uns veröffentlicht. Sie finden dise und Informationen über Ferienzeiten im Abschnitt Freitstellung für Schüler:innen.

Ist der Kirchentag 2025 als Bildungsveranstaltung anerkannt?

In den letzten Jahren hat es in vielen Bundesländern gesetzliche Neuregelungen bzw. Reformen bzgl. der Voraussetzungen für die Anerkennung von Veranstaltungen als Bildungsveranstaltung gegeben.

Das hat unter anderem dazu geführt, dass der Kirchentag in den meisten Bundesländern leider nicht mehr als Bildungsveranstaltung anerkannt wird.

Die Hauptgründe hierfür sind vielfältig und beispielhaft folgend aufgeführt:

  • Der Teilnehmerkreis muss gleichbleibend sein und darf max. 50 Teilnehmer nicht überschreiten.
  • Es kann nicht sichergestellt werden, dass der tägliche Stundenumfang von min. 6 Stunden Bildungszeit besucht wird.
  • Eine Mindestdauer von 5 aufeinanderfolgenden Tagen à 6 Stunden Bildungszeit ist nicht gegeben.
  • Generell keine Anerkennung mehr von Großveranstaltungen
  • Eine Zertifizierung über ein externes Qualitätsmanagement ist sehr aufwändig und für einen Kirchentag, dessen Verein nur 2 Jahre wirkt, nicht umsetzbar.
     

Die Anerkennung des Kirchentages als Bildungsveranstaltung liegt vom Bundesland Hamburg, Rheinland-Pfalz sowie von der Bundeszentrale für politische Bildung vor.

Ein Tipp von unserer Seite: Suchen Sie sich einige Veranstaltungen aus dem Programm aus, die zu Ihrem Arbeitsbereich / Aufgabenbereich gehören und beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber dafür Sonderurlaub. Sofern Sie das gut begründen, könnte das eine Alternative zum Bildungsurlaub sein.

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

Teilnehmende und Mitwirkende, die während der Veranstaltungstage Donnerstag, Freitag und Samstag in der Regel mindestens 6 Stunden am Tag Veranstaltungen zur politischen Bildung besuchen, können Bildungsurlaub im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen beantragen.

Helfende können diese Bestimmungen auf Grund ihrer Einsatzzeiten in der Regel nicht erfüllen. Daher können wir für Helfende keine Bescheinigung im Sinne der gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub ausstellen. Stattdessen können Sie bei der Anmeldung zum Helfen einen Freistellungsantrag für den Arbeitgeber im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfordern.

Weitere Informationen für Helfende zu Freistellungen und Sonderurlaub finden Sie im FAQ für Helfende.

Wie beantragen Sie Bildungsurlaub für den Besuch des Kirchentages?

Voraussetzung für die Beantragung einer Freistellung sind folgende Unterlagen:

  • Eine Anmeldebestätigung, die belegt, dass Sie ein Ticket erworben haben bzw. ein Ticket für Sie erworben wurde.
  • Den Anerkennungsbescheid des Kirchentages als Bildungsveranstaltung des Bundeslandes (bezogen auf Ihren Arbeitsort).
  • Ggfs. das Programm des Kirchentages.

Zudem werden Sie Ihrem Arbeitgeber nach Ihrem Besuch auf dem Kirchentag eine Teilnahmebescheinigung vorlegen müssen.
Die Anerkennungsbescheide der jeweiligen Bundesländer werden Sie zu gegebener Zeit hier finden.

Bitte beachten Sie:
Für die Beantragung des Bildungsurlaubes bei dem Arbeitgeber bzw. der Dienstelle gibt es je nach Bundesland eine Frist.
Welche Fristen gelten, haben wir in untenstehender Tabelle für Sie zusammengetragen. Der letztmögliche Termin zur Einreichung des Antrages bei Ihrem Arbeitgeber erechnet sich auf der Grundlage des 30. April 2025, also dem Beginn des Kirchentages 2025. Dort finden Sie zudem aktuelle Informationen hinsichtlich der Anerkennung oder Ablehnung des 39. Deutschen Evangelischen Kirchentages Hannover 2025 als Bildungsveranstaltung durch das einzelne Bundesland.

Wo ist der Kirchentag 2025 als Bildungsveranstaltung anerkannt?

*In den Bundesländern Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bundesland Beantragung beim Arbeitgeber bis spätestens Stand der Antragsbearbeitung
Baden-Württemberg 9 Wochen vorher Mittwoch, 26.02.2025 Träger nicht anerkannt
Bayern - - kein Anspruch*
Berlin 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 Veranstaltung nicht anerkannt
Brandenburg 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 Veranstaltung nicht anerkannt
Bremen 4 Wochen vorher Mittwoch, 02.04.2025 Träger nicht anerkannt
Hamburg 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 anerkannt
Hessen 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 Träger nicht anerkannt
Mecklenburg-Vorpommern 8 Wochen vorher Mittwoch, 05.03.2025 Veranstaltung nicht anerkannt
Niedersachsen 4 Wochen vorher Mittwoch, 02.04.2025 Träger nicht anerkannt
Nordrhein-Westfalen 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 Träger nicht anerkannt
Rheinland-Pfalz 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 anerkannt
Saarland 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 Veranstaltung nicht anerkannt
Sachsen - - kein Anspruch*
Sachsen-Anhalt 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 Veranstaltung nicht anerkannt
Schleswig-Holstein 6 Wochen vorher Mittwoch, 19.03.2025 Veranstaltung nicht anerkannt
Thüringen 8 Wochen vorher Mittwoch, 05.03.2025 Träger nicht anerkannt

Freistellung für Schüler:innen

Für Schülerinnen und Schüler fragen wir die Freistellung für den Kirchentag bei den jeweiligen Kultusministerien an.

Übersicht: Schulbefreiung mit Gesetzesgrundlagen

Übersicht nach Bundesländern

Quelle: KmK Kultusministerkonferenz; Ferienkalender Stand 17.05.2023
Bundesland Ferien
Baden-Württemberg keine Ferien
Bayern keine Ferien
Berlin Freitag, 2. Mai ist Brückentag
Brandenburg keine Ferien
Bremen Mittwoch, 30. April und Freitag, 2. Mai sind frei
Hamburg Freitag, 2. Mai ist frei
Hessen keine Ferien
Mecklenburg-Vorpommern keine Ferien
Niedersachsen Mittwoch, 30. April und Freitag, 2. Mai sind frei
Nordrhein-Westfalen keine Ferien
Rheinland-Pfalz keine Ferien
Saarland keine Ferien
Sachsen keine Ferien
Sachsen-Anhalt keine Ferien
Schleswig-Holstein keine Ferien
Thüringen keine Ferien

Unterlagen

Anmeldebestätigung

Wenn Sie sich als Teilnehmende:r Ihr Ticket beim Kirchentag selbst bestellen, erhalten Sie von uns eine Rechnung. Diese gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung.

Wenn Sie mit einer Gruppe zum Kirchentag reisen, können Sie sich Ihre Anmeldung von Ihrer Gruppenleitung bescheinigen und zum Beispiel vom Pfarramt abstempeln lassen.

Alternativ kann der Kirchentag auf Anfrage eine entsprechende Anmeldebestätigung ausstellen.

Teilnahmebescheinigung

Ab Donnerstag, 1. Mai 2025, 17 Uhr können Sie auf kirchentag.de/bescheinigung Teilnahmebescheinigungen anfragen. Über ein digitales Formular werden wir entsprechend den Anforderungen der Bundesländer persönliche Daten und statistische Erhebungen zur Berichtspflicht erfragen.

Antragsvorlage

Vorlage zur Beantragung von Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

Download

Teilnahmeservice


Tel.: +49 661 96648 - 100
info(at)kirchentag.de