Bildungs- und Sonderurlaub
Kirchentag 2025
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um Bildungsurlaub, dessen Beantragung und weitere Möglichkeiten für verschiedene Personengruppen, die wir für Sie zusammengetragen haben. Bitte beachten Sie, dass trotz größter Sorgfalt keine Gewähr zur Richtigkeit der Angaben besteht.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaub gewährt und ist bezahlter Urlaub. Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (auch als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bezeichnet).
Bildungsurlaub kann nur für eine Veranstaltung beantragt werden, welche als Bildungsveranstaltung durch das entsprechende Bundesland anerkannt wird.
Jedes Bundesland hat eine eigene Gesetzgebung zu diesem Thema. Dort sind ebenfalls die Kriterien festgeschrieben, welche Träger von Veranstaltungen als Träger einer Bildungsveranstaltung anerkannt werden. Ausnahme bilden der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen, in welchen es keine entsprechende Gesetzgebung und damit auch keinen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.
Bitte beachten Sie: Bei der Frage, ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann, ist der Arbeitsort entscheidend und nicht der Wohnort.
Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub?
Arbeitnehmer:innen
Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (auch als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bezeichnet).
Auszubildende
Auszubildende haben unter den spezifischen im Gesetz geschriebenen Bedingungen des entsprechenden Bundeslandes Anspruch auf Bildungsurlaub.
Beamt:innen und Richter:innendes Bundes
Beamt:innen und Richter:innen des Bundes haben keine gesetzliche Rechtsgrundlage, welche Bildungsurlaub für Bundesbeamte ermöglicht. Stattdessen kann ein Anspruch aus der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) abgeleitet werden.
Der 39. Deutsche Evangelische Kirchentag Hannover 2025 e.V. wird bei der Bundeszentrale für politische Bildung den „Antrag zur Anerkennung der Förderungswürdigkeit staatspolitischer Bildungsveranstaltungen“ stellen.
Bei erfolgter Anerkennung wird das Dokument auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Beamt:innen und Richter:innen eines Bundeslandes
Beamt:innen und Richter:innen eines Bundeslandes haben möglicherweise keinen Anspruch auf Bildungsurlaub im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu Bildungsurlaub des Bundeslandes. Je nach Bundesland können dann Sondervorschriften zu Sonderurlaub gelten.
Der 39. Deutsche Evangelische Kirchentag Hannover 2025 e.V. wird bei der Bundeszentrale für politische Bildung den „Antrag zur Anerkennung der Förderungswürdigkeit staatspolitischer Bildungsveranstaltungen“ stellen.
Bei erfolgter Anerkennung wird das Dokument auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Kirchliche Mitarbeitende
Für kirchliche Mitarbeitende kann es Überschneidungen zwischen der Gesetzgebung zu Bildungsurlaub (oder Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) des Bundeslandes und der landeskirchlichen Arbeitsrechtsregelung Fort- und Weiterbildung geben. Bitte informieren Sie sich individuell dazu.
Jugendgruppenleitende
Jugendgruppenleitende können für Maßnahmen der Jugendpflege Sonderurlaub beantragen. Bitte beachten Sie die dafür die geltenden Festlegungen im Gesetz des Bundeslandes.
Schüler:innen
Für Schülerinnen und Schüler fragen wir die Freistellung für den Kirchentag bei den jeweiligen Kultusministerien an. Rückmeldungen werden nach und nach von uns veröffentlicht. Sie finden dise und Informationen über Ferienzeiten im Abschnitt Freitstellung für Schüler:innen.
Ist der Kirchentag 2025 als Bildungsveranstaltung anerkannt?
Dazu können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen.
Wir als Veranstalter werden planmäßig zu Beginn des Jahres 2025 in jedem einzelnen Bundesland einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung als Bildungsveranstaltung stellen (Ausnahme Sachsen und Bayern).
Die Gesetze der Bundesländer hinsichtlich Bildungsurlaubes ähneln sich in den Kriterien zur Anerkennung, weichen in Details aber auch ab. Insofern dürfen wir keine allgemeine Aussage hinsichtlich einer möglichen Anerkennung treffen.
Mit dem Zeitpunkt der Einreichung werden wir hier eine entsprechende aktuell gehaltene Information zum Bearbeitungsstand und dem Ergebnis (Anerkennung oder Ablehnung durch das jeweilige Bundesland) einstellen.
Die Dokumente der Anerkennung werden wir auf dieser Seite zur Verfügung stellen.
Wie beantragen Sie Bildungsurlaub für den Besuch des Kirchentages?
Voraussetzung für die Beantragung einer Freistellung sind folgende Unterlagen:
- Eine Anmeldebestätigung, die belegt, dass Sie ein Ticket erworben haben bzw. ein Ticket für Sie erworben wurde.
- Den Anerkennungsbescheid des Kirchentages als Bildungsveranstaltung des Bundeslandes (bezogen auf Ihren Arbeitsort).
- Ggfs. das Programm des Kirchentages.
Zudem werden Sie Ihrem Arbeitgeber nach Ihrem Besuch auf dem Kirchentag eine Teilnahmebescheinigung vorlegen müssen.
Die Anerkennungsbescheide der jeweiligen Bundesländer werden Sie zu gegebener Zeit hier finden.
Bitte beachten Sie:
Für die Beantragung des Bildungsurlaubes bei dem Arbeitgeber bzw. der Dienstelle gibt es je nach Bundesland eine Frist.
Welche Fristen gelten, haben wir in untenstehender Tabelle für Sie zusammengetragen. Der letztmögliche Termin zur Einreichung des Antrages bei Ihrem Arbeitgeber erechnet sich auf der Grundlage des 30. April 2025, also dem Beginn des Kirchentages 2025. Dort finden Sie zudem aktuelle Informationen hinsichtlich der Anerkennung oder Ablehnung des 39. Deutschen Evangelischen Kirchentages Hannover 2025 als Bildungsveranstaltung durch das einzelne Bundesland.
Wo ist der Kirchentag 2025 als Bildungsveranstaltung anerkannt?
Bundesland | Beantragung beim Arbeitgeber | bis spätestens | Stand der Antragsbearbeitung |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 9 Wochen vorher | Mittwoch, 26.02.2025 | steht aus |
Bayern | - | - | kein Anspruch* |
Berlin | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Brandenburg | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Bremen | 4 Wochen vorher | Mittwoch, 02.04.2025 | steht aus |
Hamburg | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Hessen | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Mecklenburg-Vorpommern | 8 Wochen vorher | Mittwoch, 05.03.2025 | steht aus |
Niedersachsen | 4 Wochen vorher | Mittwoch, 02.04.2025 | steht aus |
Nordrhein-Westfalen | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Rheinland-Pfalz | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Saarland | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Sachsen | - | - | kein Anspruch* |
Sachsen-Anhalt | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Schleswig-Holstein | 6 Wochen vorher | Mittwoch, 19.03.2025 | steht aus |
Thüringen | 8 Wochen vorher | Mittwoch, 05.03.2025 | steht aus |
Freistellung für Schüler:innen
Für Schülerinnen und Schüler fragen wir die Freistellung für den Kirchentag bei den jeweiligen Kultusministerien an.
Übersicht nach Bundesländern
Bundesland | Ferien |
---|---|
Baden-Württemberg | keine Ferien |
Bayern | keine Ferien |
Berlin | Freitag, 2. Mai ist Brückentag |
Brandenburg | keine Ferien |
Bremen | Mittwoch, 30. April und Freitag, 2. Mai sind frei |
Hamburg | Freitag, 2. Mai ist frei |
Hessen | keine Ferien |
Mecklenburg-Vorpommern | keine Ferien |
Niedersachsen | Mittwoch, 30. April und Freitag, 2. Mai sind frei |
Nordrhein-Westfalen | keine Ferien |
Rheinland-Pfalz | keine Ferien |
Saarland | keine Ferien |
Sachsen | keine Ferien |
Sachsen-Anhalt | keine Ferien |
Schleswig-Holstein | keine Ferien |
Thüringen | keine Ferien |
Unterlagen
Anmeldebestätigung
Wenn Sie sich als Teilnehmende:r Ihr Ticket beim Kirchentag selbst bestellen, erhalten Sie von uns eine Rechnung. Diese gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung.
Wenn Sie mit einer Gruppe zum Kirchentag reisen, können Sie sich Ihre Anmeldung von Ihrer Gruppenleitung bescheinigen und zum Beispiel vom Pfarramt abstempeln lassen.
Alternativ kann der Kirchentag auf Anfrage eine entsprechende Anmeldebestätigung ausstellen.
Teilnahmebescheinigung
Ab Donnerstag, 1. Mai 2025, 17 Uhr können Sie auf kirchentag.de/bescheinigung Teilnahmebescheinigungen anfragen. Über ein digitales Formular werden wir entsprechend den Anforderungen der Bundesländer persönliche Daten und statistische Erhebungen zur Berichtspflicht erfragen.
Teilnahmeservice
Tel.: +49 661 96648 - 100
info(at)kirchentag.de