Mutbotschaft für Hannover
Kollekten
Das Bewerbungsverfahren für Kollektenzwecke beim Kirchentag 2025 ist gestartet.
Auch beim Kirchentag in Hannover werden während der großen gemeinsamen Gottesdienste wieder Kollekten für gemeinnützige Organisationen und Projekte gesammelt. Bis zum 30. November 2024 können sich Organisationen dafür mit ihren Projekten beim Kirchentag bewerben.
Traditionell werden die Kirchentags-Kollekten des Feiertagsgottesdienstes am 1. Mai und des großen Schlussgottesdienstes gemeinnützigen Organisationen und Projektträgern zur Verfügung gestellt. In der Vergangenheit sind dabei Beträge in der großen Spannbreite von 4.000 Euro bis über 100.000 Euro zur Auszahlung gekommen. Der Auswahl der Organisationen geht ein Bewerbungsverfahren sowie eine Entscheidung über die zu berücksichtigenden Bewerbungen voraus.
Organisationen und Träger können sich mit jeweils bis zu zwei Projekten im In- oder Ausland ausschließlich über diesen Link online bewerben. Dem Projekt muss ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt sein. Außerdem sollte erkennbar sein, dass die gesammelte Kollekte einen prägnanten Beitrag zur Realisierung des Projektes leistet.
Das Präsidium des 39. Deutschen Evangelischen Kirchentages wird frei und unabhängig anhand der aufgezeigten Kriterien über die Zusage entscheiden. Dabei wird es auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Organisationen und Projekten achten. Der Kirchentag kann mit einer Kollekte auch mehrere Projekte fördern, wodurch dann pro Projekt geringere Geldmittel zur Verfügung stehen. Aus den Bewerbungen können keine Ansprüche auf Berücksichtigung abgeleitet werden. Die Auswahl ist nicht anfechtbar. Eine Entscheidung wird voraussichtlich Mitte Dezember getroffen. Im Anschluss erfolgt eine Mitteilung an die antragstellenden Organisationen.
Interessierte Organisationen und Projekte können sich mit Fragen zu den Kollektenbewerbungen gerne an kollekten(at)kirchentag.de wenden.